- Häusliche Pflege
- Grundpflege
- Behandlungspflege
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Verhinderungspflege & Urlaubsbetreuung
- Beratungsbesuche nach SGBXI § 34 Abs. 3
Hauptaugenmerk
- Ressourcen erkennen und finden
- dem Patienten weitesgehend ein selbständiges Leben ermöglichen
- Bezugspflege durch exam. Fachpersonal (wenn möglich keine wechselnden Schwestern)
- enge Zusammenarbeit mit Ärzten und Therapeuten
- individuelle Begleitung durch Ihren Alltag - Leistungen orientieren sich an Ihrer individuellen Lebensführung |